Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.07.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass für das Mittel BANVEL 480 S (Wirkstoff: Dicamba) eine Zulassungserweiterung ausgesprochen wurden.
BANVEL 480 S darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | BANVEL 480 S |
Kultur(en) | Baumschulgehölzpflanzen ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen |
Schadorganismen | Amarant-Arten, Gemeine Zaunwinde, Acker-Kratzdistel, Acker-Schachtelhalm |
Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger im Frühjahr bis in den Herbst mit Abschirmung gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf je 1 Anwendung festgesetzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,6 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit im Freilandanbau von Baumschulgehölzpflanzen ist ohne Bedeutung. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.