Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen bestehender Zulassungen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.07.2025

 

Das BVL hat nach Artikel 51 die Zulassung von vier Pflanzenschutzmitteln um die Anwendungsschwerpunkte in Gemüsearten, Weißer Lupine und Spargel erweitert. Die Mittel dürfen danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Beloukha darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure)

Kultur(en)

Kohlgemüse, Salatarten, Sprossgemüse, Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen Möhre) und Zwiebelgemüse

Schadorganismen

einjährige, ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

Einsatz und Anwendung

Das Mittel darf eingesetzt werden nach dem Auflaufen beziehungsweise Pflanzen und bis zu 2x im Abstand von sieben Tagen als Zwischenreihenbehandlung mit Spritzschirm ausgebracht werden. 

Die Aufwandmenge beträgt 16,0 Liter pro Hektar in 160 bis 400 Liter Wasser pro Hektar.

 

Bandur darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Bandur (Wirkstoff: Aclonifen)

Kultur(en)

Weißer Lupine

(Verwendung: trockene Hülsenfrüchte)

Schadorganismen

einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Weißer Lupine  

Einsatz und Anwendung

Das Mittel darf einmalig eingesetzt werden im Vorauflauf im BBCH-Stadium 00 (trockener Samen) bis 08 (Spross wächst zur Bodenoberfläche).  

Die Aufwandmenge beträgt 3,0 Liter pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar.

 

Delan WG darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Delan WG (Wirkstoff: Dithianon)

Kultur(en)

Spargel - Ertrags- und Junganlagen

Schadorganismen

Laubkrankheit (Stemphylium botryosum)

Einsatz und Anwendung

Das Mittel darf eingesetzt werden bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis. Die Anwendung ist möglich im Kulturentwicklungsbereich BBCH-Stadium 51 (erste Blütenanlagen beziehungsweise Knospen sind sichtbar). 

Die Behandlung darf bis zu dreimal mit einer Aufwandmenge von 0,75 Kilogramm pro Hektar in 400 bis 600 Liter Wasser pro Hektar vorgenommen werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt 7 bis 10 Tage.

 

Saracen darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Saracen (Wirkstoff: Florasulam)

Kultur(en)

Grünspargel und Spargel – Junganlagen

(im Freiland ab dem ersten und bis einschließlich dem dritten Standjahr)

Schadorganismen

einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Knöterich-Arten und Kamille-Arten

Einsatz und Anwendung

Das Mittel darf als einmalige Unterblattbehandlung eingesetzt werden im Kulturentwicklungsbereich von BBCH-Stadium 51 (erste Blütenanlagen beziehungsweise Knospen sind sichtbar) bis BBCH 89 (Vollreife, sortentypische Fruchtausfärbung ist erreicht, Früchte beziehungsweise Fruchtstände lösen sich relativ leicht).

Die Aufwandmenge beträgt 0,15 Liter pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar.

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444