Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2025
Die Firma BASF Agricultural Solutions informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Mittel Navura (Wirkstoff: Prothioconazole und Revysol (Mefentrifluconazol)) eine Zulassungserweiterung für die Anwendung in Triticale gegen Fusarium ausgesprochen hat.
Navura darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Navura |
Kultur(en) | Triticale |
Schadorganismen | Fusarium-Arten |
Einsatz, Anwendung und Wartezeit | Das Mittel darf bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH-Stadium der BBCH 61 bis BBCH 69 gespritzt werden zur Bekämpfung von Ährenbefall. Die maximale Anzahl der Behandlungen beträgt in dieser Anwendung wie für die Kultur bzw. je Jahr 1 Behandlung. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 Liter/ha in 100 bis 300 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 35 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.