Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.04.2025
Die Firma ADAMA Deutschland GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Mittel MAVRIK VITA (Wirkstoff: Tau-Fluvalinat) Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.
MAVRIK VITA darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | MAVRIK VITA |
Kultur(en) | 1 Zucker- und Futterrübe; Ackerbohne; Futtererbse 2 Getreide (Weizen, Gerste Roggen, Triticale, Hafer) 3 Weizen |
Schadorganismen | 1 Blattlausbekämpfung 2 Getreidehähnchen 3 Weizengallmücke (gelbe und orange) |
Einsatz, Anwendung | Das Mittel darf in o.g. Ackerbaukulturen einheitlich jeweils 1x0,2 Liter/ha eingesetzt werden. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.