Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass für das Mittel Hexythiazox 250 SC (Wirkstoff: Hexythiazox) Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.
Hexythiazox 250 SC darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | GV1 008249-00/04 |
Kultur(en) | Gurke; Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis (mit Verwendungszweck Verwendung mit Schale; auch bei Arten und Sorten mit normalerweise ungenießbarer Schale bei vorzeitiger Ernte) sowie Zucchini und Patisson |
Schadorganismen | Spinnmilben |
Einsatz, Anwendung | Das Mittel darf bei Befall in den genannten Gemüsebaukulturen einheitlich jeweils 0,32 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf je 1 Anwendung festgesetzt. Die Wartezeit beträgt einheitlich 3 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.