Pflanzenschutzmittel – Erweiterungen einer Zulassung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass für das Mittel Hexythiazox 250 SC (Wirkstoff:  Hexythiazox) Zulassungserweiterungen ausgesprochen wurden.

 

Hexythiazox 250 SC darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

GV1 008249-00/04

Kultur(en)

Gurke; Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis (mit Verwendungszweck Verwendung mit Schale; auch bei Arten und Sorten mit normalerweise ungenießbarer Schale bei vorzeitiger Ernte) sowie Zucchini und Patisson

Schadorganismen

Spinnmilben 

Einsatz, Anwendung

Das Mittel darf bei Befall in den genannten Gemüsebaukulturen einheitlich jeweils 0,32 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden.

Maximale Zahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf je 1 Anwendung festgesetzt.

Die Wartezeit beträgt einheitlich 3 Tage.

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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