Pflanzenschutzmittel – Festsetzung eines Rückstandshöchstwertes für Rettichblätter

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.04.2025

 

Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert für u.a. Produkte über neue Rückstandshöchstgehalte geltend für den Einsatz der Pro KARATE ZEON und MINECTO ONE:

Festsetzung eines Rückstandshöchstwertes für Rettichblätter Rettiche: Einschränkung auf eine Verwendung ohne Blatt Mit der Verordnung (EU) 2018/62 der Kommission (2) wurde in Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein neuer Eintrag für „Rettichblätter“ als Erzeugnis eingeführt. 

Nach Einführung der Verordnung wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 festgelegt, um gezielte Rückstandsuntersuchungen an Rettichblättern durchzuführen, um die angemessenen RHG zu bestätigen, bevor diese auf „Rettichblätter“ angewendet werden.

Seit Beginn dieses Jahres sind die überprüften Rückstandshöchstgehalte nun in Kraft:

  • Bei Rettichen mit großen Blättern (Raphanus sativus var. longipinnatus und Raphanus sativus var. niger) finden die Rückstandshöchstgehalte für Grünkohl Anwendung. 

  • Bei Rettichen mit kleinen Blättern (Raphanus sativus var. radicula) finden die Rückstandshöchstgehalte für Salatrauken/Rucola Anwendung. 

Aus diesem Grund informieren wir darüber, dass die Rückstandshöchstgehalte, die seit 1. Januar 2025 für Rettichblätter großer Rettiche (Raphanus sativus var. longipinnatus und Raphanus sativus var. niger) gelten, bei der Anwendung der zugelassenen Aufwandmenge von:

  • KARATE ZEON (Anwendungsgebiete: 024675-00/08-001, 08-002, 08-005 und 08-006): RHG für Lambda-Cyhalothrin 0.01* (Reg. (EU) 2025/115) 

  • MINECTO ONE (Anwendungsgebiete: 008589-00/00-010, 02-006): RHG für Cyantraniliprole: 0.01* (Reg (EU) 2023/1068)

nicht eingehalten werden können. 

Obwohl Rettichblätter in Deutschland im Allgemeinen nicht verzehrt werden, werden wir für unsere Produkte MINECTO ONE und KARATE ZEON beim BVL eine Einschränkung der betroffenen Teil-Anwendungsgebiete von KARATE ZEON (in Absprache mit der Zulassungsinhaberin der betroffenen Anwendungsgebiete) und MINECTO ONE auf eine Verwendung (Vermarktung) ohne Blatt beantragen.

Rettiche mit kleinen Blättern, also Radieschen (Raphanus sativus var. radicula) sind von dieser Einschränkung ausdrücklich nicht betroffen, die Rückstandhöchstgehalte werden nach wie vor eingehalten.

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Bernhard Bundschuh

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