Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel von Moxxi widerrufen

Zugelassene Pflanzenschutzmittel und ordentliche Aufbewahrung-2023; Foto G. Münkel, LWA Rhein-Neckar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.10.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. September 2025 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Moxxi (GP-Nr. 008400-00/027) von Amts wegen widerrufen. Grund für den Widerruf ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.