Pflanzenschutzmittel – Jahresbericht 2024 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2026
Im Jahr 2024 haben die Behörden der Länder insgesamt 2.138 Kontrollen im Pflanzenschutzmittelhandel durchgeführt. Sie prüften unter anderem, ob das Personal sachkundig ist und die angebotenen Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. In Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft wurden bei 4.285 Kontrollen beispielsweise die Qualifikation der Anwendenden, die Pflanzenschutzgeräte oder die Anwendung von PSM überwacht.
In bundesweiten Kontrollschwerpunkten wurde die Beratung beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Laien, die Anwendung in Zierpflanzen und die Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern überprüft.
Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) untersuchte bei 203 Pflanzenschutzmitteln, ob deren Zusammensetzung und die physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften mit der Zulassung übereinstimmen.
Der Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden in Deutschland in einem bundesweit harmonisierten Programm systematisch durch die Behörden überwacht. Für die Durchführung der Kontrollen und die Ahndung von Verstößen sind die Bundesländer zuständig. Sie übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das die entsprechenden Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst.
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