Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung – hier: Änderungsbescheid
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für das „Notfallzugelassene Produkt“ Minecto Gold mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Rahmen der bisherigen Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz ein Änderungsbescheid erstellt wurde.
Dieser lautet wie folgt:
Eine zweite Behandlung gegen Rapserdflöhe wird aufgrund der Resistenzsituation auch für das Bundesland Hessen auf 6.000 ha und das Bundesland Sachsen-Anhalt auf 22.500 ha genehmigt. Die zugelassene Menge ändert sich damit auf 39.300 kg und die Fläche für eine zweite Behandlung auf 159.000 ha.
Der Abschnitt A des Bescheides lautet damit: Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Raps gegen Rapserdfloh beschränkt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 14. August 2026 bis zum 11. Dezember 2026 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 39.300 kg begrenzt. Diese Menge ist ausreichend um 234.000 ha Raps in allen Bundesländern einmal zu behandeln (Anwendung 1) und in den von der Resistenz besonders betroffenen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt auf insgesamt 159.000 ha eine zweite Behandlung durchzuführen (Anwendung 2). Die Fassung der Anwendung 2 im Anhang des Bescheides wird entsprechend angepasst. Sie lautet damit:
Anwendung 2: Ausschließlich für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt:
Anwendungsgebiet |
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Schadorganismus/Zweckbestimmung: | Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephala) |
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: | Raps (BRSNN) |
Anwendungsbereich: | Freiland |
Stadium des Schadorganismus: | Larven und Adulte |
Anwendungszeitpunkt: | nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf |
Erläuterungen zur Kultur: | Zusätzliche zweite Behandlung ausschließlich für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt mit einer verbreiteten KDR- und Super-KDR Resistenz der Rapserdflöhe |
Stadium der Kultur | bis BBCH 19 |
Maximale Zahl der Behandlungen | |
- in dieser Anwendung: | 1 |
- für die Kultur bzw. je Jahr: | 2 |
- Abstand zur ersten Behandlung: | mindestens 21 Tage |
Anwendungstechnik: | spritzen |
Aufwand: | 100 g/ha in 200 – 400 L Wasser/ha |
Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.