Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung – hier: Änderungsbescheid

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für das „Notfallzugelassene Produkt“ Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole im Rahmen der bisherigen Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz ein Änderungsbescheid erstellt wurde. 

 

Dieser lautet wie folgt:

 

Die (Notfall)Zulassung des o.a. Mittels ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Raps gegen Rapserdfloh beschränkt. Die Zulassung wird für die Zeit vom 14. August 2026 bis zum 11. Dezember 2026 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 157.200 Liter begrenzt.

Diese Menge ist ausreichend um 234.000 ha Raps in allen Bundesländern einmal zu behandeln (Anwendung 1) und in den von der Resistenz besonders betroffenen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt auf insgesamt 159.000 ha eine zweite Behandlung durchzuführen (Anwendung 2).

 

Anwendung 2: Zusätzliche zweite Behandlung 

Ausschließlich für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt:

 

Anwendungsgebiet 

Schadorganismus/Zweckbestimmung: 

Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephala

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: 

Winterraps (BRSNW) 

Anwendungsbereich: 

Freiland 

Stadium des Schadorganismus: 

Larven und Adulte 

Anwendungszeitpunkt: 

nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 

Erläuterungen zur Kultur: 

Zusätzliche zweite Behandlung ausschließlich für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt mit einer verbreiteten KDR- und Super-KDR Resistenz der Rapserdflöhe 

Stadium der Kultur 

ab BBCH 16 

Maximale Zahl der Behandlungen 

- in dieser Anwendung: 

- für die Kultur bzw. je Jahr: 

- Abstand zur ersten Behandlung: 

mindestens 14 Tage 

Anwendungstechnik: 

spritzen 

Aufwand: 

0,4 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha 

 

Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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