Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassungen – hier: Änderungsbescheid

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für das „Notfallzugelassene Produkt“ Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat im Rahmen der bisherigen Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz ein Änderungsbescheid erstellt wurden. Diese lauten wie folgt.

 

Änderungsbescheid für Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat in der Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz, wie folgt:

Im Abschnitt B des Bescheides und in der Fassung der Anwendung in der Anlage des Bescheides wird der falsche EPPO-Code für Zierpflanzen NNNZL durch den korrekten EPPO-Code NNNZZ ersetzt. Das Anwendungsgebiet und die Fassung der Anwendung lauten damit:

 

Schadorganismus

Kultur

Weichhautmilben

Zierpflanzen (NNNZZ), ausgenommen:

- Alstroemeria spp.

- Begonia spp.

- Cyclamen spp.

- Euphorbia spp.

- Ficus spp.

- Fuchsia spp.

- Hedera spp.

- Hydrangea spp.

- Impatiens spp.

- Pelargonium spp.

- Populus spp.

- Salix spp.

Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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