Pflanzenschutzmittel – Rampart-Zulassung widerrufen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 28.10.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Oktober 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Rampart (Kenn-Nr.: 00A838-00) mit dem Wirkstoff Penthiopyrad.

Grund für den Widerruf ist, dass die Laufzeit der Genehmigung für den Wirkstoff Penthiopyrad gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/2027 verkürzt wurde. Der Widerruf erfolgt auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma.

Für dieses Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2026 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. April 2027. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig!

 

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Bernhard Bundschuh

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