Pflanzenschutzmittel – Spectrum auf einen Blick

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.02.2026

 

Die Zulassung von Spectrum (Wirkstoff: Dimethenamid-P) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Artikel 51 um nachfolgende Anwendungen erweitert:

 

  • In Gurke, Zucchini, Patisson, Melone (Verwendung ohne Schale), Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Ölkürbus sowie Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) darf Spectrum vor dem Auflaufen oder vor dem Pflanzen im Frühjahr gegen Schadhirsen, Amarant-Arten und Kamille-Arten mit Spritzschirm (Zwischenreihenbehandlung) einmalig gespritzt werden. Der Aufwand beträgt 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. 

  • In Sorghum-Hirse, Echte Rispenhirse, Kolbenhirse darf Spectrum ab BBCH 13 der Kulturpflanze zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und Schadhirsen mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.  

  • In Zierpflanzen (ausgenommen Nordmann-Tanne) darf Spectrum nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras, Schadhirsen mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.

  • In Miscanthus (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) darf Spectrum nach dem Pflanzen gegen Hundspetersilie, Hühnerhirse, Storchschnabel-Arten, Schwarzer Nachtschatten mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.

  • In Durchwachsene Silphie (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) darf Spectrum bis 7 Tage nach der Saat oder nach der Ernte zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden (max. eine Anwendung pro Jahr). 

  • In Buschbohne und Stangenbohne darf Spectrum vor dem Auflaufen der Bohnen (BBCH 00 bis 09) oder nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 14) zur Bekämpfung von Amarant-Arten, Gemeinem Kreuzkraut, Schwarzem Nachtschatten, Kleiner Brennnessel mit einem Aufwand von 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden. Die Wartezeit in Busch- und Stangenbohnen beträgt 42 Tage.

  • In Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel) darf Spectrum zur Bekämpfung von Amarant-Arten, Franzosenkraut-Arten, Kamille-Arten, Gemeinem Kreuzkraut, Kleiner Brennnessel nach dem Auflaufen mit einem Aufwand 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden. Zur Bekämpfung von Schadhirsen, Einjährigem Rispengras, Kreuzkraut-Arten, Storchschnabel-Arten, Hundspetersilie, Franzosenkraut-Arten, Schwarzem Nachtschatten sind zwei Anwendung im Splittingverfahren zugelassen. In BBCH 10 bis 12 die erste Anwendung mit 0,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im und danach (im Abstand von 7 bis 21 Tage) in BBCH 13 bis 14 die zweite Anwendung mit 0,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha.

  • In Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel (Nutzung als Bundzwiebeln) darf Spectrum zur Bekämpfung von Schadhirsen, Einjährigem Rispengras, Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern nach dem Auflaufen mit einem Aufwand 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.

 

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Bernhard Bundschuh

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