Pflanzenschutzmittel – Spectrum auf einen Blick
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 19.02.2026
Die Zulassung von Spectrum (Wirkstoff: Dimethenamid-P) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Artikel 51 um nachfolgende Anwendungen erweitert:
In Gurke, Zucchini, Patisson, Melone (Verwendung ohne Schale), Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Ölkürbus sowie Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) darf Spectrum vor dem Auflaufen oder vor dem Pflanzen im Frühjahr gegen Schadhirsen, Amarant-Arten und Kamille-Arten mit Spritzschirm (Zwischenreihenbehandlung) einmalig gespritzt werden. Der Aufwand beträgt 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha.
In Sorghum-Hirse, Echte Rispenhirse, Kolbenhirse darf Spectrum ab BBCH 13 der Kulturpflanze zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern und Schadhirsen mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.
In Zierpflanzen (ausgenommen Nordmann-Tanne) darf Spectrum nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras, Schadhirsen mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.
In Miscanthus (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) darf Spectrum nach dem Pflanzen gegen Hundspetersilie, Hühnerhirse, Storchschnabel-Arten, Schwarzer Nachtschatten mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.
In Durchwachsene Silphie (Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke) darf Spectrum bis 7 Tage nach der Saat oder nach der Ernte zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern mit einem Aufwand von 1,2 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden (max. eine Anwendung pro Jahr).
In Buschbohne und Stangenbohne darf Spectrum vor dem Auflaufen der Bohnen (BBCH 00 bis 09) oder nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 14) zur Bekämpfung von Amarant-Arten, Gemeinem Kreuzkraut, Schwarzem Nachtschatten, Kleiner Brennnessel mit einem Aufwand von 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden. Die Wartezeit in Busch- und Stangenbohnen beträgt 42 Tage.
In Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel) darf Spectrum zur Bekämpfung von Amarant-Arten, Franzosenkraut-Arten, Kamille-Arten, Gemeinem Kreuzkraut, Kleiner Brennnessel nach dem Auflaufen mit einem Aufwand 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden. Zur Bekämpfung von Schadhirsen, Einjährigem Rispengras, Kreuzkraut-Arten, Storchschnabel-Arten, Hundspetersilie, Franzosenkraut-Arten, Schwarzem Nachtschatten sind zwei Anwendung im Splittingverfahren zugelassen. In BBCH 10 bis 12 die erste Anwendung mit 0,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im und danach (im Abstand von 7 bis 21 Tage) in BBCH 13 bis 14 die zweite Anwendung mit 0,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha.
In Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel (Nutzung als Bundzwiebeln) darf Spectrum zur Bekämpfung von Schadhirsen, Einjährigem Rispengras, Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern nach dem Auflaufen mit einem Aufwand 1,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden.