Pflanzenschutzmittel - Teilwiderruf der Zulassung von Goltix Gold zur Anwendung an Minze-Arten

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.04.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 1. April 2026 die Zulassung (bzw. Genehmigung gemäß § 18 PflSchG a.F.) des Pflanzenschutzmittels Goltix Gold zur Anwendung an Minze-Arten zur Verwendung als Arzneipflanze oder teeähnliches Erzeugnis (Anwendungsnummer 006470-00/04-003) widerrufen.

 

Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterungen:

  • Profi Goldbeet 700 SC (Zul.-Nr.: 006470-60)

  • BETAMITRA (Zul.-Nr.: 006470-61) 

Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Hintergrund - Das Pflanzenschutzmittel Goltix Gold enthält den Wirkstoff Metamitron. Bei einer Anwendung des Pflanzenschutzmittels an Pfefferminze wurden Überschreitungen des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) festgestellt. Durch die gemessenen RHG-Überschreitungen für Metamitron in Minze-Arten zur Verwendung als teeähnliches Erzeugnis besteht nach derzeitigem Wissensstand kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aufgrund der RHG-Überschreitung ist die Ware jedoch nicht verkehrsfähig und darf nicht als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden

 

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Bernhard Bundschuh

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