Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von Peak
zugelassene Pflanzenschutzmittel sorgfältig aufbewahrt - 2026; Foto G. Münkel; Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Sinsheim
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.09.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Peak (Zul.-Nr.: 044788-00) mit dem Wirkstoff Prosulfuron zur Anwendung an Wicken, Hanf und Leindotter gegen (044788-00/01-010, -011 und -012) widerrufen.
Diese Anwendungen sind damit ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.