Pflanzenschutzmittel – Teilwiderruf der Zulassung von Teldor

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 13. Juli 2026 auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teldor (Zul.-Nr.: 00B035-00) mit dem Wirkstoff Fenhexamid hinsichtlich der Anwendung an Zierpflanzen (Anwendungsnummer: 00B035-00/08-001) widerrufen.

Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Der Teilwiderruf der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

 

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Bernhard Bundschuh

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