Pflanzenschutzmittel – Verlängerung von Kupferfungiziden

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.08.2025

 

Die Firma Certis Belchim B.V. Niederlassung Deutschland informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Kupferfungizide Cuprozin progress (Zulassungsnummer 006895-00) und Funguran progress (Zulassungsnummer 006896-00) Zulassungsverlängerungen ausgesprochen hat. Damit ist der praktische Einsatz der beiden Produkte bis zum 30.09.2026 möglich.

Der Anwendungspraxis bleiben durch die Zulassungsverlängerungen zwei Produkte mit moderner Formulierung bei geringem Reinkupfergehalt erhalten. Beide Produkte sind in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland gelistet und sind bekannt für ihre sichere fungizide und bakterizide Wirkung gegen eine Vielzahl von Schaderregern in vielen Kulturen.

Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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