Pflanzenschutzmittel – Weitere Zulassungserweiterungen für Minecto One
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.11.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Minecto One - mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole - Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterungen darf das Produkt in den folgenden Indikationen und Kulturen eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
008589-00/03-001, 008589-00/03-002 | Freifressende Schmetterlingsraupen | Salat-Arten |
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008589-00/03-003, 008589-00/03-004 | Freifressende Schmetterlingsraupen | Stielmangold, Schnittmangold, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Gelber Portulak, Sommerportulak, Queller, Gemeiner |
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008589-00/03-005 | Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlschabe, Kleine Kohlfliege, Weiße Fliegen | Chinakohl |
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Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.