Pflanzenschutzmittel – Weitere Zulassungserweiterungen für Minecto One

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.11.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Minecto One - mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole - Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterungen darf das Produkt in den folgenden Indikationen und Kulturen eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

008589-00/03-001,

008589-00/03-002

Freifressende Schmetterlingsraupen

Salat-Arten

 

008589-00/03-003, 008589-00/03-004

Freifressende Schmetterlingsraupen

Stielmangold, Schnittmangold, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Gelber Portulak, Sommerportulak, Queller, Gemeiner

 

008589-00/03-005

Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlschabe, Kleine Kohlfliege, Weiße Fliegen

Chinakohl

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444