Pflanzenschutzmittel – Wichtige Zulassungsinformationen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.08.2025
Die Firma BASF Agricultural Solutions informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), für die bestehende Zulassung von Relenya Zulassungserweiterungen ausgesprochen hat. Damit werden für dieses Produkt zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten umgesetzt. Ab sofort kann Relenya eingesetzt werden zur Bekämpfung von Fusarium-Arten und Schneeschimmel (Monographella nivalis) in Winterweichweizen, sowie Stängelbrand (Urocystis occulta) in Winterroggen.
In Ergänzung dazu informiert die BASF Agricultural Solutions darüber, dass sich bei Architect die NW-Auflagen (Abstände zu Oberflächengewässern) in Winterraps und Sonnenblume geändert haben. Für Winterraps gilt nun NW605-2 mit 50% 5m, 75% 5m, 90%* (=länderspezifischer Mindestabstand) (alt NW 607-1: 15m, 10m, 5m) und NW606: 5m.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.