Pflanzenschutzmittel - Widerruf der Zulassung von Biathlon 4D

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 7. Mai 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biathlon 4D (Zul.-Nr. 027555-00) mit dem Wirkstoff Tritosulfuron auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Tritosulfuron gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2777 nicht erneuert wurde.
Für das Pflanzenschutzmittel Biathlon 4D gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 7. November 2025. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2777.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.