Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Metribuzin

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Mai 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin widerrufen. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2806 nicht erneuert wurde.

 

Für nachfolgende Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 24. November 2025. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung EU 2024/2806 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

 

Handelsbezeichnung

Zulassungsnummer

Arcade

006928-00

Sencor Liquid

007191-00

Citation

007954-00

BUZZIN

008299-00

MESH

008299-60

MIKOSHI

008299-61

Mistral

024504-00

Profi Metribuzin

024504-61

Artist

024559-00

 

 

Zulassungsende durch Zeitablauf - Für folgende Pflanzenschutzmittel endete die Zulassung durch Zeitablauf. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die verkürzte Aufbrauchfrist sowie die Entsorgungspflicht.

 

Handelsbezeichnung

Zulassungsnummer

Zulassungsende

Abverkaufsfrist

Aufbrauchfrist

METRIC

006588-00

31.12.2024

31.06.2025

24.11.2025

Liberator Pro

008431-00

24.05.2025

24.11.2025

24.11.2025

DFF+FFA+MRB SC 406

009000-00

24.05.2025

24.11.2025

24.11.2025

 

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Bernhard Bundschuh

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