Pflanzenschutzmittel – Zulassung für SKELDON

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.01.2026

 

Die Firma ALBAUGH GERMANY GMBH, teilt heute mit, dass das Produkt SKELDON mit dem Wirkstoff Prothioconazol die Zulassung erhalten hat.

 

SKELDON darf im Rahmen der aktuellen Zulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SKELDON

Kultur(en)

Zuckerrübe

Schadorganismen

Cercospora beticola, Rübenrost (Uromyces betae), Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) und Echter Mehltau (Erysiphe betae)

 

Das Produkt darf gegen die o.a. Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 39 bis 49 gespritzt werden. Als genauer Anwendungszeitpunkt wurde die Zeit „Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome“ festgelegt. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung und in der Kultur bzw. im Kalenderjahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von 21 Tagen eingehalten werden. Die max. Mittelaufwandmenge pro Behandlung beträgt 0,8 Liter/ha in 100 bis 400 Liter Wasser/ha.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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