Pflanzenschutzmittel – Zulassung von Roundup Future teilweise wirksam!

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.05.2025
In der Fachmeldung vom 11. März 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) derzeit nicht wirksam ist.
Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL nun auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet. Dementsprechend ist die Zulassung von Roundup Future für die folgenden Anwendungen wieder wirksam:
Anwendungsnummer | Schadorganismus | Kultur/Objekt |
00A042-00/00-001 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Ackerbaukulturen |
00A042-00/00-007 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Obstgehölze (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst) |
00A042-00/00-008 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ackerwinde) | Weinrebe |
00A042-00/00-009 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Wiesen, Weiden |
00A042-00/00-010 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Wurzel- und Knollengemüse |
00A042-00/00-014 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Nadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie) |
00A042-00/00-015 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen |
00A042-00/00-016 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Rasen |
00A042-00/00-018 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Stockholz, Holzgewächse | Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen |
00A042-00/00-019 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse | Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen |
00A042-00/00-022 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Laubholz, Nadelholz |
00A042-00/00-023 | Stockholz, Holzgewächse, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Nadelholz, Laubholz |
00A042-00/00-024 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Fruchtgemüse |
00A042-00/00-025 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Spargel |
00A042-00/00-028 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Wurzel- und Knollengemüse |
00A042-00/00-029 | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | Gemüsekulturen |
Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 Bestand. Die Zulassung von Anwendungen, die in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, ist daher weiterhin nicht wirksam.