Pflanzenschutzmittel – Zulassung von Roundup Future teilweise wirksam!

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.05.2025

 

In der Fachmeldung vom 11. März 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) derzeit nicht wirksam ist.

Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL nun auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet. Dementsprechend ist die Zulassung von Roundup Future für die folgenden Anwendungen wieder wirksam:

Anwendungsnummer

Schadorganismus

Kultur/Objekt

00A042-00/00-001

Einkeimblättrige Unkräuter,  Zweikeimblättrige Unkräuter

Ackerbaukulturen

00A042-00/00-007

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Obstgehölze (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst)

00A042-00/00-008

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ackerwinde)

Weinrebe

00A042-00/00-009

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Wiesen, Weiden

00A042-00/00-010

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Wurzel- und Knollengemüse

00A042-00/00-014

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Nadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie)

00A042-00/00-015

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen

00A042-00/00-016

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Rasen

00A042-00/00-018

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Stockholz, Holzgewächse

Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen

00A042-00/00-019

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse

Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen

00A042-00/00-022

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Laubholz, Nadelholz

00A042-00/00-023

Stockholz, Holzgewächse, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Nadelholz, Laubholz

00A042-00/00-024

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Fruchtgemüse 

00A042-00/00-025

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Spargel

00A042-00/00-028

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Wurzel- und Knollengemüse

00A042-00/00-029

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

Gemüsekulturen

 

Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 Bestand. Die Zulassung von Anwendungen, die in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, ist daher weiterhin nicht wirksam.

 

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Bernhard Bundschuh

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