Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für BRIXTON

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt BRIXTON mit dem Wirkstoff Clethodim – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in der nachfolgenden Kultur und der genannten Indikation erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt zur Behandlung der u.g. Indikation in der folgenden Kultur eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

00A640-00/01-001

Einjähriges Rispengras

Hopfen

 

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zur sachgerechten Anwendung, Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Anwendungsauflagen ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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