Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Carnadine 200

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.10.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Carnadine 200 mit dem Wirkstoff Acetamiprid Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kultur erhalten hat. 

 

Damit darf das Produkt im Rahmen der Zulassungserweiterung in den folgenden Indikationen und Kulturen eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

00B072-00/02-016

Blattläuse

Krambe

00B072-00/02-035

Oelrettich

00B072-00/02-036

Phacelia

00B072-00/02-037

Serradella

00B072-00/02-015

Sommerraps

00B072-00/02-001

Sommertriticale, Sommerroggen, Einkorn, Emmer

00B072-00/02-008

Süßkartoffel

00B072-00/02-020

Rapsglanzkäfer

Krambe

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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