Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Carnadine 200
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.10.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Carnadine 200 mit dem Wirkstoff Acetamiprid Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kultur erhalten hat.
Damit darf das Produkt im Rahmen der Zulassungserweiterung in den folgenden Indikationen und Kulturen eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte |
00B072-00/02-016 | Blattläuse | Krambe |
00B072-00/02-035 | Oelrettich | |
00B072-00/02-036 | Phacelia | |
00B072-00/02-037 | Serradella | |
00B072-00/02-015 | Sommerraps | |
00B072-00/02-001 | Sommertriticale, Sommerroggen, Einkorn, Emmer | |
00B072-00/02-008 | Süßkartoffel | |
00B072-00/02-020 | Rapsglanzkäfer | Krambe |
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.