Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Chanon

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.01.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Chanon - mit dem Wirkstoff Aclonifen – Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

00A472-00/02-002

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Pastinak, Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)

 

00A472-00/02-003

Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.)

 

00A472-00/02-006

Speiselinse

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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