Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für ENERVIN Pro
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt ENERVIN Pro - mit den Wirkstoffen Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) und Ametoctradin - eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in der nachfolgenden Kulturen und Indikation erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterungen darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
00A695-00/04-001 | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Winterheckenzwiebel | Nutzung als Bundzwiebeln |
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.