Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für ENERVIN Pro
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.08.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt ENERVIN Pro mit den Wirkstoffen Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) und Ametoctradin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
00A695-00/06-002 | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Salat-Arten |
|
00A695-00/06-003 | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Spinat |
|
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.