Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Fantasia Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fantasia Gold mit dem Wirkstoff Prosulfocarb – Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kultur und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

00B031-00/01-020

Einjährige zweikeim­blättrige Unkräuter, Einjährige einkeim­blättrige Unkräuter

Knollensellerie

 

00B031-00/01-007, 00B031-00/01-016

Kümmel

 

00B031-00/01-006, 00B031-00/01-015

Porree

 

00B031-00/01-005

Schnittlauch

Bulbenanzucht

00B031-00/01-004

Speisezwiebel

Nutzung als Trockenzwiebel

00B031-00/01-019

Winterheckenzwiebel

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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