Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für FOLPAN 500 SC

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.01.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt FOLPAN 500 SC - mit dem Wirkstoff Folpet – Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in der nachfolgenden Kultur und Indikation erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

024256-00/05-001

Laubkrankheit

(Stemphylium botryosum), 

Laubkrankheit

(Stemphylium vesicarium)

Spargel  

 

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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