Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Fonganil Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

00A680-00/01-001

Phytophthora-Arten

(Phytophthora species)

Tomate

Jungpflanzenanzucht

00A680-00/01-002

Falsche Mehltaupilze

(Peronosporaceae)

Salat-Arten

Jungpflanzenanzucht

00A680-00/01-003

Falsche Mehltaupilze

(Peronosporaceae)

frische Kräuter

Jungpflanzenanzucht

00A680-00/01-004

Falsche Mehltaupilze

(Peronosporaceae)

Kohlgemüse

(ausgenommen: Chinakohl)

Jungpflanzenanzucht

00A680-00/01-005

Falsche Mehltaupilze

(Peronosporaceae)

Gurke

Jungpflanzenanzucht

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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