Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Fuego
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.10.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fuego mit dem Wirkstoff Metazachlor – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt nun auch in folgenden Kulturen zur Behandlung der u.g. Indikationen eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
006179-00/03-013 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Rübsen, Leindotter, Lein | Verwendung der Samen, zur Gewinnung von Pflanzenfasern |
006179-00/03-014, 006179-00/03-018, 006179-00/03-019 | Rübsen, Lein | Verwendung der Samen, zur Gewinnung von Pflanzenfasern | |
006179-00/03-017 | Baumschulgehölzpflanzen |
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Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.