Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Fuego

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.10.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fuego mit dem Wirkstoff Metazachlor – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt nun auch in folgenden Kulturen zur Behandlung der u.g. Indikationen eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

006179-00/03-013

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Rübsen, Leindotter, Lein

Verwendung der Samen, zur Gewinnung von Pflanzenfasern

006179-00/03-014, 006179-00/03-018, 006179-00/03-019

Rübsen, Lein

Verwendung der Samen, zur Gewinnung von Pflanzenfasern

006179-00/03-017

Baumschulgehölzpflanzen

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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