Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für FYSIUM

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.09.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt FYSIUM mit dem Wirkstoff 1-Methylcyclopropen – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

028272-00/04-028

Lagerung, Verlängerung der Lagerfähigkeit, Erhaltung der Qualität

Ananas

Erntegut zur Lagerung vorgesehen, Zum Frischverzehr

028272-00/04-012

Avocado

028272-00/04-027

Cherimoya

028272-00/04-029

Drachenfrucht

028272-00/04-021

Garten-Kürbis

028272-00/04-022

Granatapfel

028272-00/04-004

Kaki

028272-00/04-031

Limone

028272-00/04-014

Mango

028272-00/04-010

Melone

028272-00/04-024

Papaya

028272-00/04-025

Passionsfrucht

028272-00/04-006

Süßkirsche, Sauerkirsche

028272-00/04-026

Weinrebe

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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