Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Goltix Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.04.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Goltix Gold mit dem Wirkstoff Metamitron – Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

006470-00/12-001

Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut)

Möhre

 

006470-00/12-002

Rettich, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Meerrettich

 

006470-00/12-003

Pastinak, Wurzelpetersilie

 

006470-00/12-004

Knollensellerie

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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