Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Hapi 250 EC

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.10.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Hapi 250 EC mit den Wirkstoffen Clopyralid, Fluroxypyr und Florasulam – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt nun auch in folgenden Kulturen zur Behandlung der u.g. Indikationen eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

00B615-00/01-002

Ausfallraps, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Emmer

 

00B615-00/01-003

Einkorn

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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