Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für HARMONY SX

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.12.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt HARMONY SX - mit dem Wirkstoff Thifensulfuron – Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) in nachfolgender Kultur und Indikation erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

005950-00/05-001

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Zierpflanzen

(Wildblumen u. Wildgräser)

Zur Saatguterzeugung

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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