Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Kanemite SC

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.08.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Kanemite SC mit dem Wirkstoff Acequinocyl eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) erhalten hat. Damit darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

025855-00/09-003

Gallmilben

Baumschulgehölzpflan­zen

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen

025855-00/09-001

Gallmilben

Zierpflanzen

Ausgenommen Weih­nachtsbaumkulturen

025855-00/09-002

Gallmilben

Zierpflanzen 

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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