Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Kanemite SC
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.08.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Kanemite SC mit dem Wirkstoff Acequinocyl eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) erhalten hat. Damit darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
025855-00/09-003 | Gallmilben | Baumschulgehölzpflanzen | Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen |
025855-00/09-001 | Gallmilben | Zierpflanzen | Ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen |
025855-00/09-002 | Gallmilben | Zierpflanzen |
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Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.