Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Kanemite SC

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.08.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Kanemite SC mit dem Wirkstoff Acequinocyl eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) erhalten hat. Damit darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

025855-00/09-001

Gallmilben

Zierpflanzen

Ausgenommen Weih­nachtsbaumkulturen

025855-00/09-002

Gallmilben

Zierpflanzen 

 

025855-00/09-003

Gallmilben

Baumschulgehölzpflan­zen

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen

 

Kanemite SC darf im Rahmen der Zulassungserweiterungen wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Kanemite SC

Schadorganismen

Gallmilben

Kultur(en)

Baumschulgehölzpflanzen - (Verwendungszweck: Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen)

Zierpflanzen - (Verwendungszweck: Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen)

Zierpflanzen - Ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau von Zierpflanzen (ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen) nur zur Befallsminderung nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 1,87 Liter/ha in 500 bis 1500 Liter Wasser/ha.

Die Festsetzung einer Wartezeit im Freilandanbau von Zierpflanzen ist ohne Bedeutung.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausanbau von Zierpflanzen nur zur Befallsminderung nach Erreichen von nach Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen ist in dieser Anwendung auf 1 Anwendung

und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 2,5 Liter/ha in 500 bis 1500 Liter Wasser/ha

Die Festsetzung einer Wartezeit ist im Gewächshausanbau von Zierpflanzen ohne Bedeutung.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf gespritzt werden in Baumschulgehölzpflanzen deren Verwendungszweck als Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen bestimmt ist nur zur Befallsminderung ab 3. Standjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn.

Die maximale Zahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung wie für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 1,87 Liter/ha in 500 bis 1500 Liter Wasser/ha.

Die Festsetzung einer Wartezeit im Freilandanbau von Baumschulgehölzpflanzen ist ohne Bedeutung.

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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