Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Karate Zeon

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.10.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Karate Zeon mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und der genannten Indikation erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt zur Behandlung der u.g. Indikation nun auch in den folgenden Kulturen im Gewächshaus eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

034675-00/03-016

Zikaden

Zierpflanzen

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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