Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Kenja

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.12.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Kenja - mit dem Wirkstoff Isofetamid – Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Gewächshausanwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

008663-00/03-002, 008663-00/03-005

Botrytis cinerea

Baumschulgehölzpflanzen

008663-00/03-003, 008663-00/03-006

Knollengewächse (Zierpflanzen), Zwiebelgewächse (Zierpflanzen)

008663-00/03-001, 008663-00/03-004

Schnittblumen, Topfpflanzen

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444