Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Kumar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.12.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Kumar - mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat – Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte |
027547-00/03-001 | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | Erdbeere |
027547-00/03-002 | Echte Mehltaupilze | Heidelbeer-Arten, Sanddorn, Rosen, Schwarzer Holunder |
027547-00/03-003 | Echte Mehltaupilze | Crataegus monogyna, Zweigriffliger Weißdorn, Maibeere, Haskap, Speierling, Gemeine Berberitze, Gemeine Felsenbirne |
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.