Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Lentagran WP

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.04.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Lentagran WP mit dem Wirkstoff Pyridat – Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kultur und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

043231-00/01-010

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Artischocke

 

043231-00/01-011

Baldrian

 

043231-00/01-001, 043231-00/01-005

Dill

 

043231-00/01-006, 043231-00/01-007

Gewürzfenchel

 

043231-00/01-012

Johanniskraut

 

043231-00/01-008, 043231-00/01-009

Kümmel

 

043231-00/01-004

Schnittlauch

 

043231-00/01-013

Spitzwegerich

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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