Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Lentagran WP

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Lentagran WP mit dem Wirkstoff Pyridat – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

043231-00/06-011, 043231-00/06-014

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Brokkoli, Blumenkohl

 

043231-00/06-002

Gelbe Lupine

 

043231-00/06-007, 043231-00/06-010

Grünkohl

 

043231-00/06-016

Kohlrabi

 

043231-00/06-017, 043231-00/06-020

Lupine-Arten

In Beständen zur Saatguterzeugung

043231-00/06-019

Minze-Arten, Melisse

Verwendung von Blättern und Blüten, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis

043231-00/06-004

Mohn

 

043231-00/06-008, 043231-00/06-009

Rosenkohl

 

043231-00/06-015

Schwarzwurzel

 

043231-00/06-013

Spargel

 

043231-00/06-018, 043231-00/06-021

Weiße Lupine

 

043231-00/06-005, 043231-00/06-006

Wirsing, Rotkohl, Weißkohl

 

043231-00/06-001, 043231-00/06-003

Zuckermais

 

043231-00/06-012

Zwiebelgemüse

Nutzung als Bundzwiebeln

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise

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Bernhard Bundschuh

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