Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Leptostar

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.01.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Leptostar - mit dem Wirkstoff Acetamiprid – Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

00B524-00/01-004, 00B524-00/01-010

Blattläuse, Zwiebelthrips

Tabak

 

00B524-00/01-003

Getreidehähnchen (Lema sp.)

Sommerroggen, Sommerhartweizen, Einkorn, Emmer, Sommertriticale

 

00B524-00/01-009

Getreidewanze

Sommerroggen, Sommerhartweizen, Einkorn, Emmer, Sommertriticale

 

00B524-00/01-002

Grüne Blattwanzenarten

Garten-Kürbis

Zur Saatguterzeugung

00B524-00/01-008

Kohlschotenmücke

Sommerraps, Senf, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Rübsen

 

00B524-00/01-007

Kohlschotenrüssler

Sommerraps, Senf, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Rübsen

 

00B524-00/01-005

Rapsstängelrüssler

Sommerraps, Senf, Schwarzer Senf, Sareptasenf, Rübsen

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444