Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Moncut im Gewächshaus und im Freilandanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Moncut - mit dem Wirkstoff Flutolanil – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in der nachfolgenden Kultur und Indikation erhalten hat.
Damit darf das Produkt im Rahmen der Zulassungserweiterung wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
00A560-00/02-001, 00A560-00/02-002 | Rhizoctonia solani | Zierpflanzen |
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Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.