Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für NeemAzal-T/S

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt NeemAzal-T/S mit dem Wirkstoff Azadirachtin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

024436-00/13-001

Saugende Insekten, Beißende Insekten

Blattgemüse

 

024436-00/13-002

Blattgemüse

Jungpflanzenanzucht

024436-00/13-003

Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Hülsengemüse

Nutzung als Baby-Leaf-Salat

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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