Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Quickdown

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.08.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Quickdown mit dem Wirkstoff Pyraflufen – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

005693-00/12-001, 005693-00/12-005

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter

Fruchtgemüse

(ausgenommen: Zucchini)

 

005693-00/12-002, 005693-00/12-006

Sprossgemüse

 

005693-00/12-003, 005693-00/12-007

Zwiebelgemüse

 

005693-00/12-004, 005693-00/12-008

Wurzel- und Knollengemüse

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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