Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 01.09.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

008264-00/11-001

Gewächshausmottenschildlaus, Tabakmottenschildlaus

Erdbeere

 

008264-00/11-002, 008264-00/11-003

Grüne Salatblattlaus/Große Johannisbeerblattlaus, Grünstreifige Kartoffelblattlaus, Grüne Pfirsichblattlaus, Gefleckte Kartoffelblattlaus

Salate

 

008264-00/11-004

Gierschblattlaus

Möhre

 

008264-00/11-005

Gierschblattlaus

Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen: Möhre, Süßkartoffel)

 

008264-00/11-006

Blattläuse

Wurzelzichorie

 

008264-00/11-008

Gurkenblattlaus (Aphis gossypii), Blattläuse

Brombeere

 

008264-00/11-009

Grüne Pfirsichblattlaus, Mehlige Kohlblattlaus

Blumenkohl, Brokkoli, Grünkohl, Kohlrabi

 

008264-00/11-010

Grüne Pfirsichblattlaus, Mehlige Kohlblattlaus

Blumenkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Brokkoli

 

008264-00/11-011

Grünstreifige Kartoffelblattlaus, Knotenhaarlaus, Große Rosenblattlaus

Erdbeere

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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