Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Spectrum

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.02.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Spectrum - mit dem Wirkstoff Dimethenamid-P – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

044803-00/01-005,

044803-00/01-006,

044803-00/01-007

Einjährige zweikeimblättrige

Unkräuter

Durchwachsene Silphie

Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke

044803-00/01-001

Einjährige zweikeimblättrige

Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Schadhirsen

Zierpflanzen

Ausgenommen Nordmanntanne

044803-00/01-004

Einjährige zweikeimblättrige

Unkräuter, Schadhirsen

Sorghum-Hirse

Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke

044803-00/01-003

Hundspetersilie, Hühnerhirse, Storchschnabel-Arten,

Schwarzer Nachtschatten

Miscanthus

Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke

044803-00/01-002

Schadhirsen, Amarant-Arten, Kamille-Arten, Franzosenkraut-Arten

Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana)

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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