Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Spectrum
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.02.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Spectrum - mit dem Wirkstoff Dimethenamid-P – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
044803-00/01-005, 044803-00/01-006, 044803-00/01-007 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter | Durchwachsene Silphie | Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke |
044803-00/01-001 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Schadhirsen | Zierpflanzen | Ausgenommen Nordmanntanne |
044803-00/01-004 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Schadhirsen | Sorghum-Hirse | Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke |
044803-00/01-003 | Hundspetersilie, Hühnerhirse, Storchschnabel-Arten, Schwarzer Nachtschatten | Miscanthus | Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke |
044803-00/01-002 | Schadhirsen, Amarant-Arten, Kamille-Arten, Franzosenkraut-Arten | Zier/Wildkürbis (Cucurbita texana) |
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Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.