Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Spectrum in Zwiebeln unterschiedlicher Produktionslinien

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.02.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Spectrum - mit dem Wirkstoff Dimethenamid-P – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat. 

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

044803-00/06-001

Amarant-Arten, Franzosenkraut-Arten, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Kleine Brennnessel

Speisezwiebel

Nutzung als Trockenzwiebel

044803-00/06-003

Schadhirsen, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel

Nutzung als Bundzwiebeln

044803-00/06-002

Schadhirsen, Einjähriges Rispengras, Kreuzkraut-Arten, Storchschnabel-Arten, Hundspetersilie, Franzosenkraut-Arten, Schwarzer Nachtschatten

Speisezwiebel

Nutzung als Trockenzwiebel

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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